3. Fallen für mich Kosten an?

Leistungen der Krankenversicherung:

Geht die Notwendigkeit auf Schwangerschaftsbeschwerden zurück oder betrifft die erste Zeit nach der Geburt (ca. 4 Wochen), bist Du zuzahlungsbefreit.
Eine gesetzliche Zuzahlung an Deine Kasse fällt in anderen Fällen gegebenenfalls an, diese beträgt 10% der Kosten, mindestens jedoch 5 € pro Tag und maximal 10 € pro Tag.
Du kannst bei Bedarf eine Zuzahlungsbefreiung bei Deiner Kasse beantragen.

Leistungen der Pflegeversicherung:

Du erhälst volle Kostenübernahme durch Deine Pflegekasse, die Pflegekasse Deines Kindes oder die Deiner angehörigen Person.

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