1. Wer hat einen Anspruch?

Anspruch haben gesetzlich versicherte Schwangere und Wöchnerinnen, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht weiterführen können (auch Kinder- und Säuglingsbetreuung) und keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit, nach einem Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt oder nach Operationen vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Haushalt weiterzuführen oder nur eingeschränkt Fürsorge für Säugling oder Kinder übernehmen können.

Privat versicherte Personen und Personen mit Heilfürsorge können individuelle Ansprüche bei ihrer Versicherung erfragen.

Pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige haben einen generellen Anspruch auf familienentlastende und -unterstützende Dienstleistungen aufgrund eines Pflegegrades. Bereits ab Pflegegrad 1 steht Dir Unterstützung zu.

 

 

 

 

 

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