In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir zeitlichen Umfang, Inhalt und Honorar.
Alle gesetzlich versicherten Frauen haben Ansprüche bei ihren Krankenkassen. Diese sind für alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage bilden §24h SGB V sowie §38 SGB V.
Solltest Du privat versichert sein, kannst Du mögliche Leistungen individuell erfragen.
Sechs Tage lang nach Entbindung (unabhängig von Geburtsort und Aufenthaltsdauer) ist eine volle Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen möglich. Voraussetzung ist hierbei, dass niemand anderes im Haushalt ist, der diesen weiterführen kann. Der Partner darf in diesem Zeitraum keinen Urlaub oder Elternzeit haben.
Auch bei Indikationen während der Schwangerschaft ist eine volle Übernahme der Kosten möglich.
Indikationen können sein:
- stark einschränkende Schwangerschaftsbeschwerden, zB Hyperemesis
- streng verordnete Bettruhe aufgrund von frühzeitiger Wehentätigkeit
- Starke Blutungen mit Gefahr/zur Prophylaxe einer Fehl-/Frühgeburt
Gibt es speziellere Bedarfe in der Wochenbettzeit oder darüber hinaus, kann eine Bewilligung mit zu leistendem fianziellen Eigenanteil erfolgen. Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, irrelevant ob durch den Gynäkologen oder Hausarzt ausgestellt, mit entsprechenden Diagnosen ist dabei erforderlich. Diagnosen können unter anderem sein:
- Kaiserschnittgeburt
- Mehrlingsgeburt
- vorangegangene peripartale Depressionen
- wiederkehrender Milchstau und Brustentzündungen
- körperliche Funktionseinschränkungen
Die Höhe des zu tragenden Eigenanteils beträgt dabei 10%, jedoch mind. 5 € am Tag und max. 10 € am Tag.
Auch hier gelten die Voraussetzungen, dass der Partner während des Zeitraumes keinen Urlaub oder Elternzeit haben darf.
Die Leistung der Doula Geburtsbegleitung stellt eine Leistung zur Eigenfinanzierung dar.
Ebenso kann die Mütter- und Wochenbettpflege als Privatleistung auf Honorarbasis selbst finanziert werden.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegradees und Pflegebedürftigkeit werden durch die Pflegekassen übernommen. Es können unter Anderem der Entlastungsbetrag, Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagshilfe sowie die Verhinderungspflege übernommen werden, Dir entstehen keine Kosten hierfür.
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